Energienews


04.12.2017

Strengere Grenzwerte für Holzöfen

Ab 1. Januar 2018 müssen alte Holzöfen strengere Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten. Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist.

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen.

Am 31. Dezember 2017 ist der Zeitpunkt zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen gekommen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Wenn durch eine Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk nachgewiesen werden kann, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie weiterhin zur Beheizung des Aufstellraumes benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet worden sind, war die Übergangsfrist bereits Ende 2014 abgelaufen.

Das BMUB informiert darüber, dass bei Fragen zur eigenen Einzelraumfeuerungsanlage der Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde vor Ort weiterhelfen kann. Außerdem finden sich Informationen zur eigenen Feuerstätte und den entsprechenden Fristen im Feuerstättenbescheid, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausgestellt wird.

Neben dem technisch einwandfreien Zustand einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe wie beispielsweise Scheitholz ist der ordnungsgemäße Umgang mit einer solchen Anlage wichtig zur Vermeidung von Luftschadstoffemissionen. Rauch und Geruch sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe als Folge einer schlechten Holzverbrennung haben negative Auswirkungen auf die Umgebung und sind nicht selten Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden. Die Beratung durch das Schornsteinfegerhandwerk sowie umfangreiche Informationsangebote bei den zuständigen Behörden und im Internet bieten einfache Hinweise und Tipps, wie man Kaminöfen und andere Holzfeuerungen ordnungsgemäß und somit emissionsarm betreibt.

Eine wesentliche Rolle spielt neben der Verwendung des richtigen Brennstoffes auch dessen Feuchtegehalt. Außerdem muss immer eine ausreichend große Luftzufuhr gewährleistet sein, um ein optimales Verbrennungsergebnis zu erzielen.

Weiterführende Informationen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, sowie Tipps zum richtigen Umgang mit einer Holzfeuerung stellt das Bundesumweltministerium hier bereit.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater



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